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Obergericht des Kantons Zürich – Urteil vom 2.5.2017: Die Halterhaftung nach dem Ordnungsbussengesetz

Seit 2014 gelten im Strassenverkehrsrecht im Rahmen von Ordnungsbussen neue Regelungen, welche den Fahrzeughalter mehr in die Pflicht nehmen. Gemäss Art. 6 Abs. 1 OBG wird eine Busse in Fällen, wo der Täter der Widerhandlung nicht bekannt ist, dem Fahrzeughalter … Continue reading

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