Musterverträge zur Auftragsdatenverarbeitung gemäss Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO/EU GDPR)

Die Bearbeitung von Personendaten im Auftrag und für die Zwecke des Auftraggebers durch einen Dritten ist in einer arbeitsteiligen Welt von grosser Bedeutung: Cloud Computing, Webtracking, IT-Support, Auslagerung der Lohnbuchhaltung, Archivierungen, Direktmarketing, Factoring-Verträge etc. sind mögliche Anwendungsbereiche.Aus einer datenschutzrechtlichen Sicht liegt dabei eine sog. Auftragsbearbeitung gemäss DSG und E-DSG bzw. eine Auftragsdatenverarbeitung (ADV) gemäss DSGVO vor. Der Auftraggeber lässt dabei eine bestimmte Datenbearbeitung durch einen Dritten, einen sog. Auftragsbearbeiter (DSG und E-DSG) bzw. Auftragsdatenverarbeiter (DSGVO), vornehmen. Für eine ADV sind insbesondere folgende Bestimmungen massgebend:a) Art. 10a DSG: Datenbearbeitung durch Dritteb) Art. 4 lit. j und Art. 8 E-DSG: Bearbeitung durch Auftragsbearbeiterc) Art. 4 Ziff. 8 und Art. 28 DSGVO: Auftragsdatenverarbeiter Alle drei Rechtsgrundlagen sehen vor, dass i.d.R.…

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