Kann der öffentliche Auftraggeber die Frist zur Nachreichung von Unterlagen selbst festlegen?

Eine aktuelle Entscheidung der 2. Vergabekammer des Bundes befaßt sich mit der Frage, ob der öffentliche Auftraggeber die Frist zur Nachreichung von Unterlagen nach § 16a EU Satz 2 VOB/Aselbst festlegen kann. Der Entscheidung liegt ein Vergabeverfahren zur Vergabe von Baggerleistungen zugrunde, das bereits Gegenstand eines früheren Nachprüfungsverfahrens einschließlich einer sofortigen Beschwerde zum OLG Düsseldorf (Beschl. v. 17. Januar 2018, VII-Verg 39/17) war. Mit dem jetzigen Nachprüfungsantrag machte die Antragstellerin, eine nicht zum Zuge gekommene Bieterin, die Fehlerhaftigkeit der Angebotswertung geltend. Neben zahlreichen Rügen, die sich auf die Festlegung und Anwendung der Zuschlagskriterien bezogen, beanstandete die Antragstellerin auch die Nachforderung von Unterlagen bei der Beigeladenen, die nach der Vergabeentscheidung des Auftraggebers den Zuschlag erhalten sollte. Deren Angebot enthielt einen großen Teil…

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