FINMA: Wegleitung zu Initial Coin Offerings (ICO)

Die Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 16. Februar 2018 eine Wegleitung für Unterstellungsanfragen betreffend Initial Coin Offerings (ICOs) veröffentlicht, in welcher sie ergänzend zur Aufsichtsmitteilung 04/2017 ihre aufsichtsrechtliche Beurteilung von ICOs präzisiert (siehe auch Medienmitteilung). Mit einem ICO wird basierend auf der Blockchain-Technologie in digitaler Form öffentlich Kapital für unternehmerische Zwecke beschafft. Die FINMA fokussiert bei der Frage, ob für ein ICO Finanzmarktrecht anwendbar und eine Unterstellungspflicht gegeben ist, auf die die wirtschaftliche Funktion und den Zweck der Token. Die Token unterscheidet die FINMA funktional in drei Arten und unterstellt sie den Finanzmarktgesetzen wie folgt: (i) Zahlungs-Token dienen als Zahlungsmittel für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen oder der Geld- und Wertübertragung. Zahlungs-Token qualifizieren als Zahlungsmittel und sind dem…

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