EU-Kommission unterstützt umstrittenen Kompromissantrag zur Urheberrechtsreform

Im Fokus stehen zwei Artikel des Vorschlags für eine EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. Artikel 11 besagt, dass Anbieter von Internetdiensten während einer Schutzdauer von fünf Jahren den Verlegern von Presseerzeugnissen eine angemessene, zwischen den Parteien auszuhandelnde, Entschädigung schulden sollen. Eine Entschädigung wäre bereits bei Darstellung von kleinen Snippets inkl. Link zum Originalinhalt geschuldet.Gemäss Artikel 13 sollen zudem Online-Plattformen verpflichtet werden, die auf ihrer Seite angebotenen urheberrechtlich geschützten Werke nur gegen entgeltliche Lizenzvereinbarungen mit dem Inhaber des Urheberrechts zuzulassen beziehungsweise andernfalls zu löschen. Damit sollen die bestehenden Haftungsprivilegien der E-Commerce Richtlinie für solche Plattformbetreiber nicht mehr gelten. Kritiker sind der Meinung, dass Online-Plattformen dieser Pflicht nur mit Upload-Filtern nachkommen…

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