Bundesrat: Kein Revisionsbedarf beim Allgemeinen Teil des Obligationenrechts

Der Bundesrat sieht in einem am 31. Januar 2018 verabschiedeten Bericht keinen Handlungsbedarf für eine Gesamtrevision des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts OR (s. Medienmitteilung). Danach bewährt sich dieser im Arbeitsalltag gut. Trotz seines langen Bestehens gibt er immer noch auf die meisten aktuellen rechtlichen Fragestellungen Antworten. Adrian Mühlematter http://www.lawblogswitzerland.ch

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