Auch im Außenbereich: keine Durchsetzung öffentlicher Belange durch den Nachbarn

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg befasst sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Voraussetzungen, unter denen Nachbarn eine unzulässige Bebauung im Außenbereich abwehren können. Die Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks wandte sich gegen die Baugenehmigung zur Errichtung eines Supermarktes in der Nähe ihres Grundstücks auf einem Außenbereichsgrundstück. Der Eilantrag der Grundstückseigentümerin, der auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Baugenehmigung gerichtet war, hatte vor dem Verwaltungsgericht Cottbus keinen Erfolg. Auch die dagegen zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhobene Beschwerde blieb erfolglos. Die Eigentümerin machte insbesondere die (objektive) Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung geltend, die ihrer Auffassung nach gegen § 35 Abs. 2 und 3 BauGB und den öffentlichen Belang des Planungserfordernisses…

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