Änderungen bei der Quellenbesteuerung treten 2021 in Kraft

Gemäss Medienmitteilung hat der Bundesrat beschlossen, dass das am 16. Dezember 2016 verabschiedete Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens zusammen mit mehreren darauf basierenden Verordnungsänderungen am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Die Reform bezweckt den Abbau von Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen. Unter anderem können neu auch ansässige Quellensteuerpflichtige unterhalb eines jährlichen Bruttoerwerbseinkommen von CHF 120 000 eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen. Eine NOV beantragen können neu auch sogenannt "quasi-ansässige" Quellensteuerpflichtige, also Arbeitnehmende ohne Wohnsitz in der Schweiz, die ihr Einkommen im Wesentlichen aus einer Tätigkeit beziehen, die sie in der Schweiz ausüben.Urs Kunzhttp://www.lawblogswitzerland.ch

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