Neue Steuerabzüge für Hausbesitzer ab 2020

Am 9. März 2018 hat der Bundesrat an seiner Sitzung die totalrevidierte Liegenschaftskostenverordnung verabschiedet (Vorabdruck hier abrufbar). Die Verordnung konkretisiert die im Zuge der Energiestrategie 2050 beschlossenen neuen Abzüge für Hausbesitzer bei der direkten Bundessteuer. Die Verordnung bietet interessante Planungsmöglichkeiten und weist folgende Eckpunkte auf:(i) Abzüge bei der direkten Bundessteuer für energiesparende Investitionen.(ii) Abzüge für den Rückbau im Zuge eines Ersatzneubaus: (a) Als steuerlich abzugsfähiger Rückbau gelten dabei die Kosten der Demontage von Installationen, des Abbruchs, des Abtransports und der Entsorgung des Bauabfalls. (b) Die Geltendmachung der Rückbaukosten ist nur möglich, wenn innert angemessener Frist ein Ersatzneubau auf dem gleichen Grundstück errichtet wird.(iii) Übertragsmöglichkeit der Investitionskosten, die dem Energiesparen und dem…

Read more detail on Recent Tax Law posts –

This entry was posted in Tax Law and tagged , , , , . Bookmark the permalink.

Leave a Reply