FINMA: Fintech-Bewilligung

Ab 1. Januar 2019 besteht die Möglichkeit, eine sog. Fintech-Bewilligung zu beantragen. Die Fintech-Bewilligung ist eine im Bankengesetz zusätzlich zur herkömmlichen Bankenbewilligung geschaffene neue Bewilligungskategorie mit erleichterten Anforderungen (Personen nach Art. 1b Bankengesetz; SR 952.0). Die erleichterten Anforderungen wurden ebenfalls per 1. Januar 2019 durch Anpassungen weiterer Verordnungen konkretisiert (Bankenverordnung, und FINMA-Gebühren- und Abgabenverordnung). Die Fintech-Bewilligung ist vorgesehen, für Personen, die: (i) gewerbsmässig Publikumseinlagen von bis zu CHF 100 Mio. entgegennehmen oder sich öffentlich dafür empfehlen; und(ii) diese Publikumseinlagen weder anlegen noch verzinsen. Die Fintech-Bewilligung ist zudem an gewisse Bedingungen betreffend Organisation, Risikomanagement, Compliance, Rechnungslegung und Mindestkapital (mind. CHF 300'000 bzw. 3% der Einlagen) gebunden. Vorausgesetzt wird…

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