Facebook vs. StressBook: Verwechslungsgefahr wegen Markenbestandteil «book»

Aufgrund einer Beschwerde von Facebook muss das Startup StressBook AG für seine Wortmarke StressBook (Markennummer 663952) auf den Markenschutz unter anderem für Software verzichten: Facebook war mit einer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht teilweise erfolgreich. In der Folge hat StressBook bereits angekündigt, auf eine andere Marke zu wechseln. Facebook konnte sich auf zwei Wortmarken von 2006 und 2007 (Markennummern P-550735 und P-571174) berufen. Das Bundesverwaltungsgericht gelangte in seinem Urteil B-681/2016 vom 23. Januar 2018 zum Ergebnis, dass zwischen den beiden Marken zumindest teilweise eine «markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr» besteht. Massgeblich war gemäss Urteilsbegründung der zweite Wortteil «book» der Marken von Facebook und StressBook: «Ob die aus einem verwechselbaren und aus einem genügend unterscheidbaren Bestandteil zusammengesetzte Wortmarke vom Markenschutz ausgeschlossen…

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