Die Marke „Swiss Military“ für Uhren darf nur von der Schweizerischen Eidgenossenschaft benutzt werden – Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2018 (B-850/2016)

Die Beschwerdegegnerin, Uhrenherstellerin Montres Charmex SA, liess 1995 die Marke „Swiss Military“ für Uhren schweizerischer Herkunft eintragen. 2013 wurde die gleichlautende Marke ebenfalls für Uhren schweizerischer Herkunft zugunsten der Schweizerischen Eidgenossenschaft eingetragen. Der daraufhin erhobene Widerspruch der Beschwerdegegnerin wurde vom Institut für geistiges Eigentum (IGE) stattgegeben, worauf die Beschwerdeführerin, die Schweizerische Eidgenossenschaft vertreten durch armasuisse, ans Bundesverwaltungsgericht gelangte.Wird Widerspruch gegen eine Markeneintragung erhoben, so gelangt grundsätzlich das Markenschutzgesetz (MSchG) zur Anwendung. Im Vorliegenden Fall sind sowohl die beiden strittigen Zeichen als auch die beanspruchten Waren identisch. Der Widerspruch stützt sich demnach auf Art. 3 Abs. 1 lit. a MSchG.Das Bundesverwaltungsgericht prüfte zuerst die Frage, ob auch bei zwei identischen Zeichen für…

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